Tätigkeitsfelder

  • Abschiebehaft
  • Ausländerstrafrecht (z.B. unerlaubte Einreise)
  • Äußerungsdelikte (z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (z.B. Besitz von Betäubungsmitteln, Handeltreiben mit nicht geringen Mengen)
  • Cannabisstraftaten
  • Hauptverhandlungsverteidigung
  • Jugendstrafrecht
  • Hausdurchsuchungen
  • Körperverletungsdelikte (z.B. Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung)
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Sexualstrafrecht (z.B. Besitz von Kinderpornographie, Vergewaltigung)
  • Steuerstrafrecht (z.B. Steuerhinterziehung)
  • Tötungsdelikte (z.B. Mord, Totschlag)
  • Umweltstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision)
  • Wirtschaftsstrafrecht

Abschiebungshaft

Die Vertretung in Abschiebungshaftsachen gehört nicht zur klassischen Tätigkeit eines Strafverteidigers, wenngleich auch in diesem Themen die Eingriffe des Staates gegenüber dem Individuum massiv sind. Für eine Vertretung in Angelegenheiten der Abschiebungshaft bedarf es einer gründlichen Prüfung der Haftanordnung sowie einem schnellen und pragmatischen Handeln. 

Ausländerstrafrecht

Zahlreiche Straftaten, wie zum Beispiel die unerlaubte Einreise können nur von ausländischen Mitbürgern verwirklicht werden. Die Ankunft in Deutschland beginnt in einigen fällen mit einem Strafverfahren. Dieser Umstand ist vielen Menschen nicht klar. Zur Falle werden Verurteilungen wegen einer ausländerspezifischen Straftat bspw. bei Erteilung von Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerungen. Es ist daher wichtig, bereits frühzeitig tätig zu werden, um Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland nicht unnötig zu erschweren. Hierzu benötigen Sie Unterstützung durch einen Strafverteidiger, der auch im Aufenthaltsrecht fundierte Kenntnisse hat. 

Aussagedelikte

Der öffentliche Diskurs ist bestimmt von Diskussionen über die Grenzen des Sagbaren. Schnell wird Anzeige erstattet. Ein Strafbefehl wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede ist schnell erlassen. Auch eine Anzeige wegen Volksverhetzung ist schnell geschrieben.  Aussagen werden schnell aus dem Kontext gerissen. Gerade bei Äußerungsdelikten ist allerdings der Kontext entscheidend. Der Vorwurf muss immer genaustens geprüft werden. Hierfür stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. 

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein weites Feld. Zwischen dem Besitz kleinster Mengen von Betäubungsmitteln (z.B. Amphetamin, Kokain, Heroin) bis zum Handeltreiben im Tonnenbereich liegen Welten in der Straferwartung. Häufig ist die Verurteilung auf Indizien gestützt, die Justiz ist auf die Aussagen unzuverlässiger Zeugen angewiesen. Hier gilt es, intensiv die Verwertbarkeit der Beweismittel  und die Zeugen auf Herz und Nieren zu prüfen. Eine tiefgehende Aktenkenntnis ist unerlässlich.

Nicht selten ist die Tätigkeit in Verfahren im Betäubungsmittelstrafrecht mit der Auswertung riesiger Datenmengen verbunden. Gerade bei größeren Verfahren ist die Auswertung von Handys und Computern ein großer Teil der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften. Aufgabe der Strafverteidigung ist es, diese Daten in das richtige Verhältnis zu setzen und nicht jede Annahme der Ermittlungsbehörden als gegeben zu akzeptieren. 

Cannabisstraftaten

Im Wege der Cannabis Legalisierung zehn Cannabis Straftaten nicht mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht. Zwar ist mittlerweile der Besitz von kleineren Mengen Cannabis sowie von Pflanzen erlaubt. Dennoch weiß auch das KCanG einen

 langen Katalog an Straftaten auf. So ist es vielen Konsumenten beispielsweise nicht bewusst, dass sie sich mit dem Erwerb von Cannabis grundsätzlich nach wie vor strafbar machen. Um Ihnen auch in diesen Fällen die schwersten Nachteile zu ersparen, ist es sinnvoll, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe einzuholen.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Entscheidenden Einfluss auf den Ausgang Ihres Verfahrens hat die Verteidigungstätigkeit im Ermittlungsverfahren. Denn etwa die Hälfte aller Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Kommt es zu einem Hauptverfahren, gelangen die Gerichte nur in etwa 3-5 % der Fälle zu einem Freispruch. Bereits aus diesen Zahlen wird deutlich, dass im Ermittlungsverfahren am meisten Spielraum ist. 

Im Ermittlungsverfahren sollten Sie sich keinesfalls zu Sache äußern. Frühzeitige Geständnisse richten im Zweifel mehr Schaden an als sie Ihnen nützen können. Als Ihr Anwalt nehme ich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte, um im Anschluss gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Verteidigung in der Hauptverhandlung

Sollten Sie hingegen im Ermittlungsverfahren noch unverteidigt gewesen sein, ist es dennoch sinnvoll, für die Hauptverhandlung einen Verteidiger zu beauftragen. Auch in diesem Verfahrensstadium kann ich Sie unterstützen, die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen. Ohne Verteidigung sehen Sie sich im Gerichtssaal der geballten Staatsmacht gegenüber. Als Verteidiger bin ich Ihr einseitiger Interessenvertreter und achte auf die Wahrung Ihrer prozessualen Rechte. 

Hierzu gehörte es beispielsweise, Sie durch Schweigen von Selbstbelastung zu bewahren oder die Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen kritisch zu hinterfragen.

Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz

Mit dem Urteil ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Sie haben immer die Möglichkeit, gegen die Urteile Rechtsmittel einzulegen. Im Strafrecht steht Ihnen gegen Urteile des Amtsgerichts das Rechtsmittel der Berufung sowie der Sprungrevision zu. Die Berufung ist eine vollständige Tatsacheninstanz. Ihr Fall wird also von neuem beurteilt, Zeugen werden noch einmal gehört, Urkunden erneut verlesen. Ziel einer Berufung kann es nicht nur sein, einen Freispruch zu erwirken, sondern auch, eine mildere Strafe zu erhalten. Eine gute Verteidigung hat bereits in der ersten Instanz die mögliche Rechtsmittelinstanz im Blick und bereitet sich entsprechend auf die Hauptverhandlung vor.

Gegen Urteile des Landgerichts oder des Oberlandesgerichts steht Ihnen ausschließlich die Revision zur Verfügung. Gegenstand der Revision sind ausschließlich Rechtsfehler. Auch im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht habe ich als Ihr Verteidiger die Rechtsmittelinstanz im Blick, indem ich Anträge stelle, die der Wahrnehmung Ihrer prozessualen Rechte dienen. Die Anfertigung einer Revisionsbegründungsschrift bedarf akribischer Arbeit und genauester Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht bedarf es besonderen Fingerspitzengefühls. Hier steht klar der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Doch auch jugendlichen Beschuldigten und Angeklagten muss die Begehung einer Straftat nachgewiesen werden. Deshalb mag zwar aus erzieherischer Sicht eine frühzeitige Aussage nachvollziehbar sein. Im Hinblick darauf, dass auch im Jugendstrafrecht durchaus ernsthafte Konsequenzen drohen, rate ich hiervon dringend ab. Gerade Jugendliche benötigen vor Gericht einen Fürsprecher, um nicht gänzlich auf verlorenem Posten zu stehen.

Gerade Heranwachsende (18- bis 21-Jährige) benötigen eine intensive Beratung. Denn hier steht tendenziell am meisten auf dem Spiel. In diesem Alter ist zwar grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Allerdings kann bei entsprechender Entwicklung und Lebenssituation auch noch das Jugendstrafrecht angewandt werden. Als Strafverteidiger achte ich darauf, dass Sie trotz entsprechender Anhaltspunkte nicht pauschal nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden.

Körperverletzungsdelikte

Von Disco-Schlägerei zu Vorwürfen häuslicher Gewalt - die Palette an Körperverletzungsdelikten ist vielfältig. Im ersten Fall gibt es tendenziell viele Zeugen. Bei Letzterem handelt es sich häufiger um klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Entsprechend wird die Strategie sich in beiden Fällen unterscheiden. In beiden Beispielen  ist allerdings der Schlüssel zum Erfolg die frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers.

Sexualstrafrecht

Besonders heikel ist es, Gegenstand eines Verfahrens im Sexualstrafrecht zu sein. Kaum ein Bereich des Strafrechts ist mit solch einem Stigma behaftet. Wird bekannt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat gegen Sie geführt wird, kann das Ihren gesellschaftlichen und finanziellen Ruin bedeuten. Selbst dann, wenn das Verfahren eingestellt oder Sie freigesprochen werden.

Denn Ziel von Ermittlungsverfahren im Bereich des Sexualstrafrechts sind eben nicht nur skrupellose Serienvergewaltiger, sondern auch häufig wohlmeinende Eltern, die auf dem Handy ihrer Kinder (vermeintlich) kinderpornographisches Material finden und dieses zur Aufklärung des Sachverhalts an andere Eltern, die Klassenlehrer oder die Polizei weiterleiten. Eine beherzte Verteidigung ist gerade in diesen Fällen notwendig. Die Folgen einer Verurteilung sind gravierend.

Klares Ziel ist es stets, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Denn die Hauptverhandlung wird öffentlich geführt. Dadurch werden die Vorwürfe gegen Sie tendenziell Ihrem Umfeld bekannt. Gerade in Verfahren, die eine Vergewaltigung zum Inhalt haben, sehen sich Gerichte mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen konfrontiert. Hier gilt es, Zeugenaussagen kritisch zu überprüfen. 

Steuerstrafrecht

Ziel eines Steuerstrafverfahrenssind nicht nur reiche Menschen, die vermeintlich Millionen an Steuern hinterziehen. Auch hier reicht die Palette von Cum-Ex-Straftaten bis zu Kindergeld, das zu Unrecht bezogen wurde.

Besonders im Bereich des Steuerstrafrechts lohnt es sich, frühzeitig einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Denn in diesem Fall kann ich Sie frühzeitig darüber aufklären, ob möglicherweise eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommt. Haben Sie also den Verdacht, zu irgendeinem Zeitpunkt durch falsche Angaben zu wenig Steuern entrichtet zu haben, zögern Sie nicht, mich frühzeitig zu konsultieren. Denn strafbefreiend ist die Selbstanzeige nur dann, wenn zuvor noch kein Ermittlungsverfahren anhängig war.

Tötungsdelikte

Das schärfste Schwert im Strafrecht ist die lebenslange Freiheitsstrafe. Diese kann beispielsweise bei Delikten wie Vergewaltigung oder Raub mit Todesfolge verhängt werden. Eine Verurteilung wegen Mordes hingegen zieht zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich. Im Bereich der Kapitaldelikte ist daher eine engagierte Verteidigung unerlässlich. Eine gute Verteidigung kann Ihnen mitunter viele Jahre Gefängnis ersparen.

Verfahren, die Tötungsdelikte zum Inhalt haben, ziehen sich häufig lange hin. Daher ist ein langer Atem entscheidend. Es ist unerlässlich, dass ich Sie während der Untersuchungshaft regelmäßig besuche, um mit Ihnen im Austausch zu bleiben. Ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis ist unerlässlich.

Umweltstrafrecht

Haben Sie Ihren Müll nicht sachgemäß entsorgt oder Gewässer verunreinigt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sein. Neben der strafrechtlichen Verurteilung drohen Ihnen auch erhebliche finanzielle Nachteile. Die Beseitigung und Reinigung kann schnell mit hohen Beträgen zu Buche schlagen. Eine strafrechtliche Verurteilung erhöht die Wahrscheinlichkeit, öffentlich-rechtlich herangezogen zu werden. Eine beherzte Verteidigung hat nicht nur die strafrechtliche Komponente im Blick.

Verkehrsstrafrecht

Im Bereich des Straßenverkehrs sehen sich häufig auch Personen Ermittlungsverfahren ausgesetzt, die sonst wenig Berührungspunkte mit Strafverfolgungsbehörden haben. Entsprechend groß ist oftmals der Schock über den Umgang einzelner Beamter. Von der Trunkenheitsfahrt bis zum illegalen Kraftfahrzeugrennen und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sind zahlreiche Vorwürfe denkbar. Auch im Straßenverkehr sind sie nicht rechtlos gestellt. Es gilt die Devise: „Schweigen ist Gold.“ Durch eine frühzeitige Aussage sind häufig die Möglichkeiten der Verteidigung limitiert.

Ziel der Verteidigung bei Verkehrsstraftaten ist es häufig auch, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. 

Wirtschaftsstrafrecht

Das Feld des Wirtschaftsstrafrechts ist groß. Es umfasst ebenso Fälle kleinerer Alltagsbetrügereien, wie zum Beispiel den Enkel Trick, wie auch groß angelegte Anlegertäuschungen. Gerade in größeren Verfahren gilt es, eine große Datenmenge zu analysieren.

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